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Staatssekretär Stephan Mayer erfolgreich: Insolvenzgericht bleibt am Amtsgericht Mühldorf erhalten

Mühldorf/Altötting/Berlin.(gö)

Wie der Bundestagsabgeordneter und Staatssekretär Stephan Mayer mitteilt, bleibt das Insolvenzgericht am Amtsgericht Mühldorf weiterhin bestehen. Im Rahmen der vom Deutschen Bundestag kürzlich verabschiedeten Änderungen des Insolvenzgesetzes wurde diese Entscheidung bekannt gegeben. Der vom Bundesjustizministerium erstellte Vorschlag zur Novellierung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, mit welchem die Restrukturierungsmöglichkeiten für angeschlagene Unternehmen ausgeweitet werden, hatte ursprünglich eine Konzentration der Insolvenzgerichte vorgesehen. Demnach sollten Insolvenzgerichte nur noch an Amtsgerichten angesiedelt sein, die sich am Sitz eines Landgerichts befinden. Das hätte das Aus für das Insolvenzgericht Mühldorf am Inn bedeutet. Aus diesem Grund hat sich MdB Mayer dafür engagiert, dass es weiterhin in den Händen der jeweiligen Bundesländern verbleibt, die Standorte der Insolvenzgerichte festzulegen. Infolge dessen ist das Weiterbestehen des Insolvenzgerichts am Amtsgericht Mühldorf am Inn gesichert.

In diesem Zusammenhang betont Stephan Mayer: "Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter der Region, habe ich mich nachdrücklich für den langfristigen Erhalt des Insolvenzgerichts am Amtsgericht Mühldorf am Inn eingesetzt. Deshalb begrüße ich die Entscheidung sehr, dass diese unerlässliche Institution nun in der Region für die beiden Landkreise Altötting und Mühldorf am Inn bestehen bleibt. Gerade jetzt während der herausfordernden Corona-Pandemie ist es umso wichtiger, dass wir vor Ort eine Institution haben, an die wir sämtliche insolvenzrechtlichen Fragen richten können. Kürzere Bearbeitungswege vermeiden dabei zeitliche Verzögerungen und beschleunigen zugleich die gerichtlichen Verfahren. Das Insolvenzgericht in Mühldorf kennt die wirtschaftlichen Bedingungen und Zusammenhänge unserer Region am besten."

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