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Staatssekretär Mayer begrüßt Krankenhausentlastungsgesetz

Altötting/Mühldorf/Berlin.(gö)

Im Zuge der aktuellen Corona-Krise hat der Deutsche Bundestag das  "COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz" verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, bundesweit Krankenhäuser, Vertragsärzte sowie den gesamten Gesundheits- und Pflegebereiche gezielt dabei zu unterstützen, die massiven Herausforderungen aufgrund der Corona-Epidemie zu bewältigen. 

In diesem Zusammenhang betont Staatssekretär und Heimatabgeordneter Stephan Mayer: "Mit Blick auf die drastische Zunahme von Patienten, die sich deutschlandweit mit dem Corona-Virus infiziert haben, ist dieser Schritt eine unerlässliche Maßnahme. Als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Altötting und Mühldorf am Inn ist für mich von entscheidender Bedeutung, dass alle Bürgerinnen und Bürger aus dieser Region die Möglichkeit auf eine angemessene medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dafür werde ich mich mit all meinen Möglichkeiten konsequent einsetzen."

Hauptzweck des Krankenhausentlastungsgesetzes ist , wie Stephan Mayer betont, die Verdopplung der Intensiv-Bettenanzahl, die aus den Mitteln des neuen Krankenhaus-Entlastungsgesetzes finanziert wird. Zugleich sollen hierdurch Honorareinbußen von niedergelassenen Ärzten abgefedert werden. Eine Entlastung von bürokratischen Regelungen für Pflegeeinrichtungen über einen bestimmten Zeitraum wird im Zuge dieser Regelung ermöglicht.

Krankenhäuser, und darunter natürlich die Krankenhäuser des Innklinikums Altötting/Mühldorf am Inn, erhalten demnach einen finanziellen Ausgleich für planbare verschobene Operationen, um ausreichend Kapazitäten für die Behandlung von Corona-Virus infizierten Patienten zu ermöglichen.  Für jedes Bett, welches hierdurch zwischen dem 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Für jedes zusätzliche Intensivbett, erhalten Kliniken weiterhin einen Bonus von 50.000 Euro. Die Kosten hierfür werden aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds finanziert. Zusätzliche Kosten für erforderliche Investitionen sollen die jeweiligen Länder über einen kurzfristen Zeitraum selbst tragen. Der Bundeshaushalt stellt für die notwendigen Ausgleichzahlungen sowie für die Freihaltung von Bettenkapazitäten durch die Verschiebung von Operationen, Eingriffe und Aufnahmen in Kliniken etwa 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2020 zur Verfügung.

 

Eine Übersicht weiterer beschlossener Einzelmaßnahmen:

 

  • Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann.
  •  Der so genannte "vorläufige Pflegeentgeltwert" wird auf 185 Euro erhöht. Das verbessert die Liquidität der Krankenhäuser und wird auch zu erheblichen Zusatzeinnahmen für die Kliniken führen.
  •  Die Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst wird zur Entlastung der Krankenhäuser umfassend erleichtert, der so genannte "Fixkostendegressionsabschlag" für das Jahr 2020 ausgesetzt und deutlich mehr Flexibilität bei den Erlösausgleichen eingeräumt.
  • Die Liquidität der Krankenhäuser wird durch eine auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist in diesem Jahr zusätzlich gestärkt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können zur Entlastung der Krankenhäuser auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen erbringen.
  • Niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten werden bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die zusätzlichen Kosten für die Finanzierung außerordentlicher Maßnahmen, die während des Bestehens der epidemischen Notlage erforderlich sind (wie zum Beispiel die Einrichtung von "Fieberambulanzen"), von den Krankenkassen erstattet.
  • Die Ausgleichzahlungen für die Freihaltung von Bettenkapazitäten durch die Verschiebung planbarer Operationen, Eingriffe und Aufnahmen in Krankenhäusern bedeuten Mehrausgaben für den Bundeshalt in Höhe von voraussichtlich rund 2,8 Mrd. Euro in 2020. Für die GKV entstehen durch das           Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 5,9 Mrd. Euro, von denen 1,5 Mrd. Euro direkt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Die Mehrausgaben im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung sind nicht quantifizierbar.
  • Die ambulante und stationäre Pflege wird durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und den Verzicht auf die - nach geltendem Recht obligatorischen - Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen entlastet.
  • Pflegeeinrichtungen wird durch eine Regelung die Sicherheit gegeben, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.
  • Für die Aufrechterhaltung der Versorgung kann insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden. Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen       Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.
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