Skip to main content
  • FÜR UNS IN BERLIN
  • STEPHAN MAYER, MdB
  • WAHLKREIS ALTÖTTING UND MÜHLDORF
  • STEPHAN MAYER, MdB

Neuigkeiten & Informationen

Stephan Mayer MdB hilft bei Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter – Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017

| Pressemitteilung

Berlin/ Altötting, Mühldorf am Inn
Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter haben in Folge des Zweiten Weltkrieges aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit unverschuldet großes Leid ertragen müssen. Auf Antreiben der CDU/CSU-Fraktion hat der Deutsche Bundestag 2015 deswegen beschlossen, den Betroffenen eine symbolische Anerkennung und Wertschätzung in Höhe von 2.500 Euro zukommen zu lassen. Die Frist zur Beantragung dieser Anerkennungsleistung endet am 31. Dezember 2017, informiert Stephan Mayer MdB.

„Das Leid, das die betroffenen zivilen deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit im Rahmen des Zweiten Weltkrieges erfahren muss-ten, ist nicht durch Geld zu begleichen. Als CDU/CSU-Fraktion war es uns jedoch ein Anliegen von allergrößter Bedeutung, den Betroffenen eine symbolische Wertschätzung und Anerkennung zukom-men zu lassen. Im Jahr 2015 konnten wir diese langjährige politische Forderung im Bundestag durch-setzen“, erklärt hierzu der Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer.

50 Millionen Euro wurden dafür bereits zur Verfügung gestellt. Bis zum 30. November 2017 sind über 35.000 Anträge beim Bundesverwaltungsamt eingegangen, von denen fast alle genehmigt wurden. Damit alle mit positivem Bescheid die Entschädigungssumme von 2.500 Euro erhalten können, werden die Mittel erhöht. Zum 31. Dezember 2017 endet nun die Frist zur Beantragung dieser Anerkennungs-leistung. Anträge, die später eingehen, können nicht mehr positiv beschieden werden.

Antragsberechtigt sind zivile deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige, die kriegs- bezie-hungsweise kriegsfolgenbedingt von ausländischen Staaten zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 zur Zwangsarbeit genötigt wurden. Darüber hinaus sind Erben der ehemaligen Zwangsarbeiter antragsberechtigt, deren Angehörige nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 27. November 2015 verstorben sind.

„Ich kann jedem Betroffenen nur nachdrücklich ans Herz legen, diese finanzielle Leistung anzunehmen und vor dem 31. Dezember einen Antrag zu stellen! Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich herzlich gerne an mich“, betont Mayer weiter. Stephan Mayer MdB ist zu erreichen unter der E-Mail-Adresse stephan.mayer@bundestag.de und unter der Telefonnummer 030 / 227 74932.

Anträge sind zu richten an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm. Hierfür stehen vielfältige Hilfen bereit. Das Bundesverwaltungsamt hat eine Service-Telefonhotline unter der Nummer 0228 - 99358 9800 eingerichtet. E-Mails können an die Adresse AdZ@bva.bund.de gerichtet werden. Eine Sonderseite des Bundes

Zurück