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Stephan Mayer: Bei LEP Nachbesserungen zu Gunsten der ländlichen Räume

Viele konstruktive Vorschläge, manch kritische Anmerkung über das großstädtische Denken, das bei den Planern herrscht, nehmen Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer und Landtagsabgeordneter Dr. Martin Huber aus einem Gespräch zum Thema "Landesentwicklungsplan und Regionalplan für die Region 18 mit. Hierzu hatten die beiden Mandatsträger die Bürgermeister des Landkreises und Landrat Erwin Schneider in den Sparkassensaal eingeladen. 18 Gemeindeoberhäupter, ein Vertreter sowie der Landrat nahmen daran teil. MdL Martin Huber sagte zu, die Anregungen mit in das weitere Verfahren im Landtag aufzunehmen. Stephan Mayer wird sich des Themas auch in seiner Funktion als CSU-Generalsekretär annehmen. Gleiche Lebensbedingungen für Land und Stand sind das gemeinsame Ziel aller Teilnehmer.

Darauf gingen auch die Abgeordneten Mayer und Huber in ihren eröffnenden Worten ein. Sie betonten das Miteinander, welches das Ziel bei den Konzepten des LEP sein müsse. In allen Kommunen müssen die Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten langfristig erhalten und verbessert werden. Martin Huber betonte, dass das LEP vor Ort in den Gemeinden umgesetzt und gelebt werden muss. Der Entwurf aus dem Ministerium von Hubert Aiwanger habe gerade bei den kleineren Gemeinden viel Unmut geweckt, da vor allem die Mittel- und Oberzentren gestärkt werden sollen, während die kleineren Landgemeinden nicht stärker besiedelt werden sollen.

In dem rund zweistündigen Gespräch wurde immer wieder Kritik laut, dass die Planungen des LEP rein städtisch, wenn nicht sogar großstädtisch, gedacht seien. Die angedachten Konzepte, z.B. zum ÖPNV, würden oftmals die Lebensrealität auf dem Land ignorieren und würden wohl in München, aber z.B nicht in Erlbach Sinn ergeben. Bei den Maßgaben zum Flächenverbrauch verstand niemand, warum etwa Wohngebiete mit Gärten als versiegelte Fläche gelten sollten. Auch eine Priorisierung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen wurde gefordert.

Auch den ländlichen Regionen müsse, so Abgeordnete und Bürgermeister unisono, die Möglichkeit gegeben sein, sich zu entwickeln und die hohe ländliche Lebensqualität wie im Landkreis Altötting zu erhalten. Gerade junge Menschen brauchen die Perspektive auf Wohneigentum und Baugrund. Das könnten die Gemeinden aber nicht leisten, wenn sie keine Möglichkeit hätten sich weiterzuentwickeln und z.B. neuen Baugrund auszuweisen. Die Gemeinden wünschten sich außerdem schlagkräftigere Instrumente, um gegen brachliegenden Baugrund mit Baugenehmigung im Ort vorzugehen. Man war sich einig, dass eine Enteignung des Eigentümers zwar nicht die Lösung sein kann, jedoch sprachen sich die Bürgermeister einstimmig für ein Instrument wie die Grundsteuer C aus, die unbebauten Baugrund mit Baugenehmigung besteuern würde. So könnte der Eigentümer das Grundstück zwar nach wie vor unbebaut lassen, würde der Gemeinde aber einen gewissen finanziellen Ausgleich für den fehlenden Wohnraum geben, mit dem die Gemeinde neue Grundstücke erschließen könnte.

Stephan Mayer und Martin Huber ließen nicht unerwähnt, dass das Ministerium den LEP nicht allein bestimmen könne und erwarten nun nach Beteiligung des Landtags erhebliche Verbesserungen für die ländlichen Räume.

 

Was ist das LEP?

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Landesweit raumbedeutsame Festlegungen, die Ziele und die Grundsätze, werden im LEP getroffen. Die Vorgaben sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen ein Anpassungspflicht für die Bauleitplanung. Die Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Wie geht es weiter?

Nach dem vorläufigen Beschluss des LEP-Entwurfs durch den Bayerischen Ministerrat am 14.12.2021 lief bis 1. April 2022 ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren zur LEP-Teilfortschreibung. Im zweiten Quartal 2022 werden daraus resultierende Änderungsvorschläge dem Bayerischen Ministerrat als Verordnungsgeber erneut zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt.

Würden nun wesentliche Überarbeitungen beschlossen, ist eine erneute öffentliche Beteiligung durchzuführen. Nach der abschließenden Behandlung des LEP-Entwurfs im Ministerrat folgt die Zuleitung an den Bayerischen Landtag. Damit wird im dritten oder vierten Quartal 2022 gerechnet. Auch zu etwaigen Maßgaben des Landtags könnte ein ergänzendes Beteiligungsverfahren durchgeführt werden müssen. Im Anschluss erfolgen Ausfertigung, Veröffentlichung und Inkrafttreten der Rechtsversordnung. Der Abschluss des gesamten Fortschreibungsverfahrens erfolgt daher voraussichtlich nicht vor Frühjahr 2023. Die Heimatabgeordneten gehen von einem späteren Zeitpunkt aus.

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