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Staatssekretär Stephan Mayer zur A 94 und Tempolimit: Wir brauchen Lärmschutz und Verkehrsfluss

Ich habe bereits nach Bekanntgabe des Tempolimits an den Bayerischen Innenminister geschrieben und gefordert, das durchgehende Tempolimit auch früher aufzuheben, wenn die Lärmmessungen und vor allem die Prüfung der Bodenbeläge und der Lärmschutzwände abgeschlossen sind. Derzeit gilt nach wie vor, dass das Tempolimit von 120 km/h  zum 1.8.2020 ausläuft.

Ob eine Klage gegen das Tempolimit jetzt zielführend ist, wage ich zu bezweifeln, auch wenn ich aus rechtlicher Sicht ein auf 33 Kilometer durchgehendes Tempolimit auf Dauer für problematisch halte und persönlich nicht befürworte. Die Corona-Pandemie hat den Verkehr auf der A 94 erheblich verringert, so dass ich bezweifle, dass die Ergebnisse derzeit vollends aussagekräftig sind.

Wichtiger als der Streit um einige Wochen Tempolimit ist eines: Es kann nicht allein um die Geschwindigkeit gehen. Wir brauchen die Prüfung des Belags, der auf Teilen der Autobahn erheblichen Lärm erzeugt. Es muss getestet werden, ob die Ausstattung und die Höhe der Lärmschutzwände ausreichen. Es darf kein allgemeines Tempolimit durch die Hintertür eingeführt werden. Ziel muss sein, den Lärmschutz für die Anwohner nachhaltig zu verbessern und den Verkehrsfluss auf der Autobahn zu erhalten.

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