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Staatssekretär Mayer: Mehr Förderung für Radverkehrsinfrastruktur

Wie Staatssekretär Stephan Mayer mitteilt, verstärkt die Bundesregierung die Förderung für Kommunen beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Mehrere Förderaufrufe werden verlängert und die Fördervoraussetzungen vereinfacht.

Dazu MdB Mayer: "Die Neuregelungen erleichtern die Antragsstellung und bieten mehr Flexibilität für die Kommunen. Das Ziel der Änderungen ist der beschleunigte Ausbau der Radinfrastruktur."

Bei dem Förderprogramm ,Kommunalrichtlinie', dem größten Breitenförderprogramm der NKI, werden künftig auch Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert. Kommunen können sich mit Radabstellanlagen in Bahnhofnähe und Radverkehrsmaßnahmen ab einer Investitionssumme von 5.000 Euro (bisherige Untergrenze 10.000 Euro) bewerben. Dabei werden bis zu 60 % der Investitionen gefördert.

Wichtig für Stephan Mayer:  "Dank dieser Neuregelung ist eine Förderung auch für kleinere Gemeinden möglich."

Ziel ist es unter anderem, bis Ende 2022 deutschlandweit 100.000 zusätzliche Radabstellplätze zu schaffen. Ab 2020 können Antragsteller beim Förderprogramm ,Klimaschutz durch Radverkehr' eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent erhalten. Die Bandbreite der geförderten Projekte reicht vom Umbau einer ehemaligen Bahntrasse in einen Rad- und Fußweg bis hin zur Gestaltung ganzer Modellquartiere. Zudem hat der Bund die Laufzeit des Förderaufrufs bis Ende 2023 verlängert.

Weitere Informationen und Beispiele zu den einzelnen Programmen erhalten Sie unter: www.klimaschutz.de/foerderung.

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