Skip to main content
  • FÜR UNS IN BERLIN
  • STEPHAN MAYER, MdB
  • WAHLKREIS ALTÖTTING UND MÜHLDORF
  • STEPHAN MAYER, MdB

Neuigkeiten & Informationen

MdB Stephan Mayer zur Überbrückungshilfe: Die Anträge können ab sofort gestellt werden

Altötting/Berlin.(gö)

Wie Staatssekretär Stephan Mayer informiert, kann die neue Überbrückungshilfe für Unternehmen ab heute konkret beantragt werden. Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) bezogen werden. Der Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 gesunken sein. Die Förderhöhe bemisst sich anschließend nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten.

Sie erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • 50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 40 Prozent und < 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellte zentrale Antragsplattform von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer bis spätestens zum 31. August 2020. Die Kosten hierfür sind förderfähig,

Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Überbrückungshilfe ist gemäß § 47b der Zuständigkeitsverordnung die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

Staatssekretär Stephan Mayer: "„Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem diejenigen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen stellen wir Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen."

Auch Bezieher von Corona- Soforthilfe können einen Antrag stellen. Bei Überschneidung des Bewilligungszeitraums wird ein Teil der bezogenen Hilfe angerechnet.

Das Wahlkreisbüro von Staatssekretär Stephan Mayer steht für Nachfragen zur Verfügung. Vorab werden drei nützliche Links zur Verfügung gestellt:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/397/baymbl-2020-397.pdf

https://id.bund.de/de/eservice/konto/registration

Zurück