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Mayer begrüßt Verbesserungen beim Bildungspakt

| Pressemitteilung Landkreis

Berlin/Altötting/Mühldorf.(gö)
Die Bundesregierung fördert mit dem "Starke-Familien-Gesetz" Millionen Kinder aus einkommensschwächeren Familien. Staatssekretär und Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer:  "Starke Familien sichern den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft. Es freut mich daher außerordentlich, dass Kinder aus Familien mit kleineren Einkommen nun endlich besser unterstützt werden."

In den Landkreisen Altötting und Mühldorf profitieren ca. 2500 Kinder und Jugendliche von den Maßnahmen des "Starke-Familien Gesetzes" beziehungsweise von den notwendigen Korrekturen am Bildungs- und Teilhabepaket. Für die Reform des Bildungs- und Teilhabepaktes hatte sich Mayer nach Gesprächen im Rahmen seiner Bürgersprechstunde nachhaltig eingesetzt. So wird die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf dieser Kinder und Jugendlichen (beispielsweise für Stifte, Schulranzen oder Hefte) mit dem Schuljahr 2019/2020 einmalig von 100 Euro auf 150 Euro erhöht. Anschließend erfolgt eine jährliche Erhöhung entsprechend des Regelbedarfes. Zudem werden die gesamten Aufwendungen für die Schülerbeförderung übernommen.

 

"Ein besonderer Pluspunkt hierbei ist, dass dies auch Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs mit einschließt, die zu allgemeinen Fahrten des Schulverkehrs berechtigen.", betont der Wahlkreisabgeordnete Mayer ausdrücklich und führt aus, dass "darüber hinaus ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, der Kita oder der Kindertagespflege für Kinder aus einkommensschwachen Familien zukünftig kostenfrei zur Verfügung stehen."

Der Staatssekretär lässt nicht unerwähnt, dass die Kinder und Jugendlichen nur dann von diesen Zusatzleistungen profitieren können, wenn ihre Eltern diese auch tatsächlich beantragen. "In der Vergangenheit ist dies häufig leider nicht geschehen", bedauert Mayer. So gehen Schätzungen davon aus, dass bisher lediglich ein Viertel der Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Leistungen tatsächlich abgerufen haben. Grund war laut Experten die zu komplizierten Antragsverfahren - viele Eltern waren schlichtweg überfordert. Genau aus diesem Grund wurde das das Verfahren nun deutlich vereinfacht.

 

 

Abschließend unterstreicht Stephan Mayer: "Die Korrekturen am Bildungs- und Teilhabepakt sind ein guter Anfang, allerdings müssen weitere Maßnahmen gegen Kinderarmut und für gleichberechtigte Teilhabechancen aller Kinder folgen".

Zusatzinformation:
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder aus Familien, die Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt werden. Für Bezieher des Kindergeldzuschlags und Wohngeld-empfänger sind daneben auch die Kommunen zuständig.

Auch in Punkto Nachhilfe gibt es erfreuliche Neuigkeiten, da Eltern ab dem 1. August 2019 auch dann Unterstützungsleistungen für Nachhilfe beantragen können, wenn ihr Kind noch nicht unmittelbar versetzungsgefährdet ist. Gleichzeitig werden die Eltern dadurch entlastet, dass sich künftig auch die Schulen mit der Abrechnung von Klassenausflügen beim Jobcenter oder der Kommune befassen können. Die aufwändigen Einzelanträge entfallen somit für die Eltern.

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