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Grenzübertritt: Staatssekretär Stephan Mayer: Familien können sich wieder treffen

Burghausen/Berlin.

Wie Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer mitteilt, haben die Innenministerien von Deutschland, Österreich und der Schweiz die angekündigten Lockerungen beim Grenzübertritt konkretisiert. Sie gelten für die Einreise von Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im jeweiligen Staatsgebiet der genannten Länder haben. Der Grenzübergang "Alte Grenze" wird wieder geöffnet. MdB Mayer, Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: "In den letzten Wochen wurden mir aus der Bevölkerung viele Probleme v.a. der Familien erzählt. Der Enkel konnte die Oma nicht besuchen, Eltern ihre Kinder nicht sehen und vieles mehr.  Solange es keine erhebliche Zunahme der Neuinfektionen gibt und angesichts der derzeitigen positiven Entwicklung der Corona-Infektionen sind Lockerungen nun zu verantworten. Ich freue mich, dass ich dazu beitragen konnte."

Wie der Heimatabgeordnete ausführt, sind folgende Personengruppen erfasst:

Verwandte, insbesondere Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Schwager, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen Partner einer vor März 2020 bestehenden Partnerschaft/Lebensgemeinschaft Personen, die an wichtigen familiären Anlässen (z.B. Hochzeiten, Begräbnissen, religiösen Feier) teilnehmen Personen, die zur Pflege, Unterhalt oder Nutzung von Liegenschaften (z.B. Zweitwohnungen, Schrebergärten), Landwirtschafts-, Jagd- und Forstflächen oder zur Versorgung von Tieren in den anderen Staat einreisen.

Und der Nachweis soll möglichst einfach sein. So ist bei einer Grenzübertrittskontrolle eine schriftliche selbst verfasste Erklärung des jeweiligen Einreisezwecks mitzuführen. Wo möglich, sollten weitere Dokumente zur Glaubhaftmachung ergänzt werden. Die Angaben werden weder gespeichert noch weiterbearbeitet.

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